Informationen zum Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleiche sind wichtige Instru­mente, die Nachteile für Menschen mit Behinderungen ausgleichen und eine gleich­berechtigte Teilhabe ermöglichen sollen, ohne dabei die fachlichen Anforderungen zu senken.

Sie umfassen eine Vielzahl von Hilfen z.B. längere Bearbeitungszeiten bei Prüfungen oder Bereitstellung von Hilfsmitteln.

Bei Fragen schauen Sie gerne unter: FAQ Nachteilsausgleich

Leitfaden und Antragsformular zum Nachteilsausgleich

Anleitung zur Beantragung des Nachteilsausgleichs

    1. Leitfaden (PDF 260 KB) lesen.
    2. Frühzeitig Kontakt zum Prüfungsamt aufnehmen.
    3. Notwendige Modifikationen besprechen.
    4. Fachärztliches Attest vorbereiten.
    5. Fristen beachten!
    • Anforderungen an das fachärztliche bzw. psychotherapeutische Attest, siehe Leitfaden zum Nachteilsausgleich (PDF 265 KB), S. 10 f.
    • kurze Beschreibung der Beeinträchtigung(en) und deren Auswirkungen aus das Studium
    • die konkreten, für die jeweilige Prüfungsform relevanten Beeinträchtigungen, die aus Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung entstehen
    • Empfehlungen, welche Nachteilsausgleiche aus fachärztlicher Sicht angemessen sind,
      siehe Leitfaden zum Nachteilsausgleich (PDF 265 KB), S. 10 f.
    • Nutzen Sie das Antragsformular zum Nachteilsausgleich (PDF 2 MB)
    • Im Antrag beschreiben Sie zunächst knapp und verständlich Ihre Behinderung, erläutern inwieweit diese zu einem Nachteil in der Prüfungssituation führt und legen dann möglichst konkret dar, welche für sie geeignete(n) Maßnahme(n) zum Ausgleich dieses Nachteils beitragen kann/können (z.B. Hilfsmittel, vergrößerter Ausdrucke, Schreibzeitverlängerung, Pausen, usw.)
    • Studierenden legen u. a. die für sie geeigneten Maßnahmen dar und weshalb diese aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind möglichst konkret angeben, durch welche Maßnahmen die Auswirkungen Ihrer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung kompensiert werden könnten
      • z.B. Hilfsmittel, vergrößerter Ausdrucke, Schreibzeitverlängerung, usw.
    • Die empfohlenen Maßnahmen sollten im Antrag und im fachärztlichen Attest übereinstimmen und nachvollziehbar benannt sein.
    • Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften: 15.04. bis 15.06. bzw. 15.10. bis 15.12.
    • alle anderen Fakultäten: bis spätestens drei Monate vor dem Prüfungstermin
Beratung Barrierefrei | 14.09.2026