Aktuelles


Ein herzliches Willkommen an unsere neue Kollegin Johanna Röttsches!

Johanna Röttsches Foto: Privat

Seit dem 1. Juni 2026 ist Johanna Röttsches als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an unserem Lehrgebiet Persönlichkeits-, Rechtspsychologie und Diagnostik tätig.

Ihr Bachelor- und Masterstudium der Psychologie absolvierte sie an der Ruhr-Universität Bochum.

Im Rahmen ihrer Forschung untersucht sie mithilfe von Ecological Momentary Assessment (EMA), wie sich Persönlichkeit bei Menschen auf Bewährung in der besonders sensiblen Phase nach der Haftentlassung entwickelt. Im Mittelpunkt ihres Interesses steht die Frage, wie individuelle Muster des Erlebens und Verhaltens im Alltag erfasst werden können und wie diese zu einem besseren Verständnis von Persönlichkeitsveränderung und der Vorhersage von Risikoverhalten beitragen.

In ihrer Freizeit macht sie gerne Sport, liest viel und entdeckt auf Reisen neue Orte. Außerdem weiß sie guten Kaffee zu schätzen und hat eine Vorliebe für Katzen.

Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit!


People Pleasing: Von der Selbsthilfeecke in die psychologische Forschung

Im laienpsychologischen Kontext hat der Begriff des "People Pleasers" bereits lange Einzug gehalten. "People Pleaser" wollen ihren Mitmenschen um jeden Preis gefallen und scheuen dafür keine Kosten oder Mühen. Das Phänomen weist augenscheinlich eine hohe psychologische Relevanz auf, konnte bisher aber nicht akkurat mittels validierter Messinstrumente erfasst werden.

Die diesbezügliche, dreijährige Forschung von Dr. Christian Blötner erreichte nun ihren bisherigen Höhepunkt, als das Manuskript zur Entwicklung und psychometrischen Bewertung der People Pleasing Scale in der Fachzeitschrift Current Psychology veröffentlicht wurde. Darin dokumentiert Herr Dr. Blötner, dass People Pleasing zwar mit weiteren, einschlägigen Persönlichkeitsmerkmalen im Zusammenhang steht, sich jedoch klar von diesen abgrenzen lässt. Die People Pleasing Scale steht in englischer und deutscher Sprache zur Verfügung und kann frei zu Forschungszwecken genutzt werden, weil eine Creative Commons-Lizenz besteht. doi:10.1007/s12144-026-09519-2

(05/2026)


Artikel in Sonderheft zu Ehren von Robert Hare

Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus Italien, der Schweiz, Schweden und Norwegen hat Professor Mokros einen Artikel über Psychopathieforschung in Europa veröffentlicht. Der Artikel ist Teil eines Sonderhefts des Journal of Psychopathology and Behavioral Assessment zu Ehren von Robert D. Hare. Robert Hare ist ein kanadischer Psychologe. Er wurde 1934 geboren, ist Emeritus der University of British Columbia, Vancouver, und ist der Nestor der Psychopathieforschung. Die Datenbank Scopus weist für ihn mehr als 170 Fachveröffentlichungen aus, die mehr als 20 000-mal zitiert worden sind, davon am häufigsten eine Übersichtsarbeit aus dem Jahre 2008 aus dem Annual Review of Clinical Psychology: Psychopathy as a clinical and empirical construct

(30.04.2026)


Out now in Open Access - Scoping Review zu Missbrauchsvorwürfen in familienrechtlichen Verfahren

Screenshot Journal Homepage Foto: Jonas Schemmel

In Kooperation mit Kolleginnen von der Psychologischen Hochschule Berlin und der Universität Basel ist "Child Sexual Abuse Allegations in Child Custody, Child Visitation, and Child Protection Proceedings: A Scoping Review" in der renommierten Zeitschrift Trauma, Violence and Abuse mit Dr. Jonas Schemmel als Erstautor erschienen.

Hier geht es direkt zum Open-Access Artikel.

In dem Artikel wurden Ergebnisse von 47 eigens ausgewählten wissenschaftlichen Publikationen zusammengefasst, um den aktuellen Forschungsstand zu sexuellen Missbrauchsvorwürfen in familienrechtlichen Verfahren abzubilden. Es zeigte sich, dass die allermeisten Untersuchungen aus Nordamerika und Australien stammen; Studien aus Europa oder nicht-westlichem Kulturkreis fehlen fast vollständig. Aus Deutschland fand sich nur eine Studie.

Insgesamt scheinen Missbrauchsvorwürfe eine Seltenheit in familienrechtlichen Verfahren und im Kinderschutz zu sein. Solche Vorwürfe zu substantiieren stößt auf ähnliche Schwierigkeiten wie z.B. im Strafrecht, da körperliche Spuren häufig fehlen und die Aussage des betroffenen Kindes ausschlaggebend ist. Die Substantiierungsraten liegen mit um die 43% ähnlich wie in anderen Rechtsbereichen auch; in der Gesamtschau erscheinen sie auch dann nicht auffällig, wenn Missbrauchsvorwürfe in Sorgerechtsverfahren erhoben werden. Auch wenn Anschuldigungen nicht bestätigt werden, scheinen sie in der Regel nicht gezielt, sondern in guter Absicht erhoben zu werden. Missbrauchsvorwürfe können auch dann zu eingeschränktem oder ausgesetztem Kontakt eines Kindes zur beschuldigten Person führen, wenn sie nicht bestätigt wurden.

Künftige Forschung sollte sich stärker auf europäische und nicht-westliche Kontexte beziehen, die genauen Entscheidungsprozesse von Familiengerichten analysieren und relevante Faktoren berücksichtigen, wie ob die Vorwürfe erst im Laufe eines Verfahrens auftreten.

Das Review wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes mit Förderung der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) erstellt.

(13.04.2026)


Kriminologisches Kolloquium

Als Gast des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) hat Professor Mokros einen Vortrag über sogenannte rituelle Gewalt gehalten: "Mechanismen eines Mythos: Rituelle Gewalt, Persönlichkeitsspaltung und psychische Kontrolle". In der Hybrid-Veranstaltung waren neben etwa 25 Anwesenden im KFN mehr als 300 Zuhörerinnen und Zuhörer zugeschaltet.

Der Begriff "rituelle sexuelle Gewalt" soll Formen von organisiertem sexuellem Missbrauch bezeichnen, der von massiver Gewalt, unbekannten Täternetzwerken und psychischer Kontrolle über die Opfer geprägt sei. Diese psychische Kontrolle ("Mind Control") soll die Blockade von Erinnerungen, die fortgesetzte Lenkung des Opferverhaltens oder gar eine planvolle Persönlichkeitsspaltung umfassen. Den eindringlichen Schilderungen selbst bekundeter Opfer steht ein Fehlen kriminalistischer Beweise gegenüber. Im Nachgang zur Satanic Panic der 1980er Jahre ist davon auszugehen, dass die einschlägigen Berichte vielmehr die Folge von Suggestion und Scheinerinnerungen sind.

Im Vortrag wurde die psychologische Implausibilität von sogenannter "Mind Control" dargelegt, aber auch auf den Beratungsbedarf der selbst bekundeten Opfer hingewiesen. Daraus ergeben sich Implikationen für die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie für die psychologische Beratung.

(03.03.2026)