Phase 1 der Dienstleistungsevaluation: Vorbereitung
Dienstleistungsevaluation:
- Phase 1 - Vorbereitung (1 Monat):
- Eingangsfragen klären
- Ziele und konkrete Fragestellung klären
- Aufgabenverteilung festlegen
- Verfahrens- und Zeitplan erstellen
- Phase 2 - Selbstanalyse (3 Monate)
- Phase 3 - Peers (1 Monat)
- Phase 4 - Maßnahmen und Diskurs (3 Monate)
- Phase 5 - Follow-up (12 Monate)
Eingangsfragen klären

Ziele sind zum Beispiel:
- bereits bekannte Stärken und Schwächen der Dienstleistungserbringung zusammentragen
- für die Evaluation relevante Dienstleistungen und Kund*innen identifizieren
Ziele und konkrete Fragestellung klären
Hier geht es um das WARUM einer Dienstleistungsevaluation und damit um eine wesentliche Grundlage für das gesamte Evaluationsvorhaben. Fragen zur Klärung der Erwartungshaltungen sind zum Beispiel:
- Was soll im Rahmen der Evaluation untersucht werden?
- Warum?
- Wofür sollen die Ergebnisse der Evaluation eingesetzt werden?

Ziele sind zum Beispiel:
- Fragestellung(en) der Evaluation definieren
- auf Qualitätsziele und Entwicklungsziele der Einrichtung beziehen
- erwarteten Nutzen beschreiben
Aufgabenverteilung festlegen

Ziele sind zum Beispiel:
- Koordination seitens der Einrichtung festlegen (bspw. Qualitäts-/Prozessbeauftragte*r) und / oder einrichtungsinterne Arbeitsgruppe bilden
- Beteiligten Personen in einem Planner in MS Teams Aufgaben zuweisen
- Peers für Phase 3 (Austauschformat mit Peers) auswählen
Verfahrens- und Zeitplan erstellen

Ziele sind zum Beispiel:
- Termine planen
- Termine in einem Planner in MS Teams hinterlegen
Übergang Phase 1 zu 2: Abstimmung
Foto: Hardy Welsch
Am Übergang von Phase 1 (Vorbereitung) zu Phase 2 (Selbstanalyse) finden folgende drei Abstimmungstermine statt:
Beratungsgespräch mit Dezernat 1.3, Qualitätssicherung und Evaluation
Ziel des Beratungsgespräches ist es, gemeinsam Phase 2 (Selbstanalyse) zu planen. Grundlage des Beratungsgesprächs sind die in Phase 1 entwickelten Überlegungen zu Zielen und Fragestellung der Dienstleistungsevaluation sowie zu den im Fokus der Evaluation stehenden Dienstleistungen und Kund*innengruppen.
Abstimmung mit Interessenvertretungen
Ziel ist eine Information der Interessenvertretungen über das in Planung befindliche Evaluationsvorhaben sowie eine Abstimmung über Rücksprachepunkte im Laufe der Evaluation (bspw. über Fragebogeninstrumente, Auswahl von Peers). Gesprächspartner*innen sind insbesondere die Gleichstellungsbeauftragte, Angehörige der Personalräte und die Schwerbehindertenvertretung; dies kann ggf. ergänzt werden durch Angehörige des Referats Chancengerechtigkeit. Die Interessenvertretungen haben im Sinne einer Prozessbeteiligung die Möglichkeit, Rückmeldung zu dem geplanten Evaluationsvorhaben zu geben. Nach dem Abstimmungstermin folgt ein formales Beteiligungsverfahren.
Abstimmung mit Rektorat
Ziel ist die Einbettung des Evaluationsvorhabens in strategische Überlegungen. Das Evaluationsvorhaben wird formal durch das Rektorat beauftragt.
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