Neuausrichtung der Zuständigkeiten bei Finanzierungsfragen im Personalbereich
Im Zuge der weiteren Prozessoptimierung wurden die Zuständigkeiten für die Prüfung von Finanzierungs- und Mittelanfragen im Zusammenhang mit Maßnahmen für nebenberuflich Beschäftigte innerhalb des Dezernats 3 neu strukturiert.
Die Abteilung 3.4 - Personalwirtschaft ist ab sofort zentrale Ansprechpartnerin für sämtliche Finanzierungsfragen im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen. Ziel dieser Neuausrichtung ist die Bündelung der fachlichen Zuständigkeit sowie eine einheitliche und effiziente Bearbeitung entsprechender Anliegen.
Für arbeitsrechtliche Fragestellungen im Bereich der Hilfskräfte, wissenschaftlichen Online-Tutor*innen und Fachmentor*innen steht weiterhin die Abteilung 3.1.2 - Nebenberuflich Beschäftigte wie gewohnt zur Verfügung.
Bei Rückfragen können sich alle Beschäftigten gerne an die jeweiligen Ansprechpersonen wenden.