Entwicklung neuer Studiengänge

Besprechungssituation mit 2 Männenr und einer Frau Foto: Hardy Welsch

Die Erweiterung des Angebotsportfolios um neue Studiengänge gehört zu den Aufgaben, die sich im Rahmen der Hoch­schul­ent­wick­lung an den Fa­kul­tät­en immer wieder stellen. Im Vor­der­grund stehen bei der Ge­stalt­ung neuer Stu­dien­gänge die fach­lich-­­in­halt­liche Aus­richt­ung sowie die me­dien­di­dakt­ische Aus­ge­stalt­ung und wiss­en­schaft­liche Qualität.

 

Unsere Themen


Von der Idee zum Studiengang - Prozessgestaltung

Der gesamte Prozess von der Idee bis zum Studiengang ist partizipativ - flexibel - zentral koordiniert - transparent - verbindlich angelegt, wurde 2020 vom Rektorat beschlossen und dient allen Akteur*innen als Strukturierungs- und Orientierungshilfe.

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Von der ersten Studiengangsidee bis hin zur Akkreditierung durch den Akkreditierungsrat und der Einführung eines Studiengangs handelt es sich um ein anspruchsvolles und komplexes Vorhaben. Verschiedene Akteur*innen wirken in unterschiedlichen Phasen und Funktionen an der Realisierung mit: Die fachinhaltliche und didaktische Ausgestaltung verantworten die Wissenschaftler*innen, eine Diskussion strategischer und konzeptioneller Aspekte erfolgt idealerweise frühzeitig zwischen Fakultät, Lehrenden und Hochschulleitung entlang einer Konzept-/Ideenskizze. Die letztendliche Entscheidung über die Einleitung einer Erstakkreditierung liegt bei Rektorat und Gremien. Die unterstützenden Bereiche liefern den notwendigen Support während des gesamten Prozesses zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wichtige Faktoren dabei sind die Zusammenarbeit aller Beteiligten, die Abstimmung der Schnittstellen sowie nicht zuletzt die Bündelung relevanter Informationen.

Studiengangsidee

Der Impuls für die Entwicklung eines neuen Studiengangs kann von verschiedenen hochschulinternen oder hochschulexternen Personengruppen oder Gremien ausgehen, veranlasst durch die strategische Zielsetzung der FernUniversität, politische Vorgaben, wissenschaftsimmanente Gründe, Anforderungen des Arbeitsmarktes etc.

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Am Anfang eines neuen Studienangebotes stehen immer eine Idee und ein Prozess, in dessen Verlauf die Idee konkrete Gestalt annimmt. Die Phase der Ideenfindung lässt sich kaum normieren. Vielmehr hängt sie ab von den Persönlichkeiten der Beteiligten, ihren fachlichen Hintergründen und vielen anderen Faktoren. In der Regel findet in diesem Entwicklungsstadium ein Austausch statt mit Kolleginnen und Kollegen aus der Wissenschaft, aus Ihrem Fach und aus anderen Disziplinen, aber auch mit Studierenden und ggfls. Personen außerhalb der FernUniversität, mit möglichen Kooperationspartner*innen und Forschungseinrichtungen, Kultur oder Wirtschaft. Die Mitarbeiter*innen aus Dez. 1, des Prorektorats für Weiterbildung, Transfer und Internationalisierung sowie des Zentrums für Lehre und Innovation stehen in dieser Phase beratend zur Verfügung. Ein Ablaufplan ist allerdings nicht festgelegt, um in dieser Phase keine unnötig starren Strukturen vorzugeben.

Sondierung und Studiengangsprofil

Die ersten Überlegungen nehmen konkretere Gestalt an. Die Entwicklung einer Ideenskizze sowie die strategische und konzeptionelle Diskussion erfolgen anhand eines Kurzprofils zu den Eckdaten des geplanten Studiengangs. Bei Masterstudiengängen ist beispielsweise zu entscheiden, ob der Studiengang als weiterbildender oder konsekutiver Studiengang konzipiert werden soll.

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Das Kurzprofil dient u.a. der Information aller Beteiligten und als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat. Es enthält sowohl bei weiterbildenden als auch bei konsekutiven Masterstudiengängen Angaben zu folgenden Aspekten:

  • Formale Eckdaten
  • Fachliche Ausrichtung, didaktische Ausgestaltung
  • Potenzial für das Lehr- und Forschungsprofil
  • Verantwortliche, Beteiligte und mögliche Kooperationen
  • Potenzielle Nachfrage und Wettbewerbssituation
  • Ausstattung und Finanzierung

Handreichung Kurzprofil (PDF 98 KB)

Weiterbildende Masterstudiengänge unterscheiden sich in einigen Punkten von konsekutiven Masterstudiengängen. Weiterbildende Masterstudiengänge zielen auf eine wissenschaftliche Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen und sollen diese bei der Konzeption des Curriculums und der Lehre einbeziehen. Bei weiterbildenden Masterstudiengängen ist außerdem eine mindestens einjährige qualifizierte Berufserfahrung ein vorgeschriebenes zusätzliches Zulassungskriterium. Zudem sind kostendeckende Gebühren bzw. Entgelte zu erheben. Kein Unterscheidungskriterium hingegen sind wissenschaftlicher Anspruch und fachliche Qualität. Auch weiterbildende Masterstudiengänge durchlaufen den vom Rektorat beschlossenen Prozess der Entwicklung und Erstakkreditierung neuer Studiengänge. Das Team des Prorektors für Weiterbildung, Transfer und Internationalisierung und das „Institut für wissenschaftliche Weiterbildung“ der FernUniversität beraten Sie gerne zu den Besonderheiten eines Weiterbildungsstudiengangs und unterstützen Sie bei der strategischen Passung, Finanzplanung, Markt- und Zielgruppenanalyse, Programmplanung, Didaktik und vielem mehr. Weitere Informationen und Ansprechpersonen für Lehrende finden Sie auf der Webseite Weiterbildung.

Gremienbefassung und Akkreditierung

Die Diskussion der Konzeptskizze erfolgt im Rektorat im Zusammenhang bzw. möglichst bald nach der Sondierung. Die zugrunde liegenden Kriterien leiten sich vom Selbstverständnis der FernUniversität (u.a. HEP und Lehrstrategie), der jeweiligen Fakultät (u.a. Fakultätsentwicklungsplan und Studiengangskonzept) sowie den Akkreditierungsanforderungen (z.B. Musterrechtsverordnung) ab. Sie sind die Basis für eine qualitätsorientierte Entwicklung und Einrichtung der Bachelor- und Masterstudiengängen der FernUniversität.

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Bei der Erörterung in den Gremien bzw. dem Rektorat bilden folgende Kriterien einen „Roten Faden“:

  • Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das konsekutive Studiensystem bzw. die Weiterbildungsstudiengänge der Universität und der Fakultät
  • Hinreichend umfassende Ausarbeitung des Konzepts zum Studiengang (Ziele, Zugang, Strukturen, Marktsituation etc.)
  • Gesicherte qualitative, quantitative, personelle, sächliche und räumliche Ausstattung des Studiengangs

Das Rektorat formuliert ggf. Maßgaben und Fragestellungen, zu denen das weiter zu entwickelnde Konzept Aussagen treffen soll. Das Rektorat entscheidet über die Einleitung der Akkreditierung des geplanten Studiengangs oder beschließt die Einstellung weiterer Planungen. Soll der Studiengang eingeführt werden, wird der Regelprozess der Akkreditierung durchlaufen: Informationen und Ansprechpersonen zum Akkreditierungsprozess


Qualitätssicherung

Im Rahmen der Qualitätssicherung ist die Evaluation ein wichtiges Mittel, um eine dauerhaft hohe Qualität der Lehre zu gewährleisten. Die Verankerung entsprechender Instrumente und Verfahren fließt unmittelbar in den Planungsprozess ein.

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Weitere Informationen finde Sie hier:

Webseite Evaluation


Unser Service

In Ihrer Fakultät gibt es eine Idee für die Entwicklung eines neuen Bachelor- bzw. Mas­ter­stu­dien­gangs? Sprechen Sie uns an! Das Team Lehre und Akkreditierung berät und begleitet Sie gerne während des Einführungsprozesses, einschließlich der Akkreditierung Ihres Studiengangs.

    • Bündelung und Sicherstellung des Informationsflusses
    • Unterstützung bei der konkreten Termin- und Ablaufplanung etc.
    • Einbindung aller Beteiligten, ggf. Auftaktgespräch
    • Vorbereitung (Koordination) der jeweiligen Stellungnahmen der Prorektorate und Rektoratsvorlagen
    • Berücksichtigung strategischer und akkreditierungsrelevanter Aspekte
    • Integration der fachlichen Expertise weiterer unterstützender Bereiche
    • Prozessbegleitung und -koordination der Akkreditierung
    • Beratung und Information während des gesamten Prozesses

Team Lehre und Akkreditierung

Beratung und Information

E-Mail: akkreditierung

akkreditierung 25.03.2025