(Re-)Akkreditierungskriterien - Auflagen - Empfehlungen

Kriterien

Formale Kriterien

Formale Kriterien beziehen sich u.a. auf die Stu­dien­struk­tur und Stu­dien­dau­er, das Stu­dien­gang­pro­fil, Zu­gangs­vor­aus­setz­ung­en und Über­gänge zwisch­en Stu­dien­an­ge­bot­en, Ab­schlüsse und Ab­schluss­be­zeich­nung­en, Mo­du­la­ri­sie­rung, das Lei­stungs­punk­te­sys­tem, An­er­kenn­ung und An­rech­nung von Lei­stung­en sowie Ko­op­er­ation­en mit Hoch­schul­en oder nicht­hoch­schul­isch­en Ein­richt­ung­en.

Fachlich-inhaltliche Kriterien

Fachlich-inhaltliche Kriterien umfassen u.a. Qua­li­fi­ka­tions­zie­le und Ab­schluss­ni­veau, ein schlüssiges Stu­dien­gang­kon­zept und dessen adä­qua­te Um­setz­ung, die fach­lich-in­halt­liche Ge­stalt­ung des Stu­dien­gangs, den Stu­dien­er­folg und dessen Mo­ni­to­ring sowie die Wei­ter­ent­wick­lung des Stu­dien­gangs, Ge­schlecht­er­ge­recht­ig­keit und Nach­teils­aus­gleich sowie bei Ko­op­er­ation­en ins­be­son­de­re die Qua­li­täts­ver­ant­wort­ung.

Mängel, Auflagen, Empfehlungen

  • Mängel sind von den Gut­acht­er*­inn­en der Agentur fest­ge­stell­te Ver­än­der­ungs­be­darfe, die vor der Ein­reich­ung des Akk­re­di­tie­rungs­an­trags beim Akk­re­di­tie­rungs­rat behoben werden können. Im Rahmen der Be­gut­acht­ung des Stu­dien­gangs durch eine von der Hoch­schule be­auf­trag­te Agentur werden die for­mal­en und fach­lich-in­halt­lich­en Kriterien über­prüft. Im An­schluss an die Be­geh­ung erstellt das Gremium der Gut­acht­er*­inn­en eine schrift­liche Er­geb­nis­zu­sa­mmen­fassung, in welcher Stärken, Schwächen, Ver­än­der­ungs­be­darfe und/oder Em­pfehl­ung­en auf­ge­führt werden. Die Agentur räumt der Hoch­schule die Mög­lich­keit ein, nach der Be­geh­ung kurz­fris­tig (in­ner­halb von drei Mo­na­ten) Un­ter­la­gen nach­zu­reich­en, um vor der Er­stell­ung des Gut­ach­tens zu do­ku­men­tie­ren, dass im Be­gut­acht­ungs­ver­fah­ren bzw. in der Be­geh­ung fest­ge­stell­te Mängel beseitigt worden sind („Män­gel­be­sei­ti­gungs­schlei­fe“). Al­ter­na­tiv kann das Ver­fah­ren für eine grund­le­gen­de Um­ge­stal­tung des Stu­dien­gangs un­ter­broch­en werden.

  • Auflagen sind Be­an­stand­ung­en seitens des Akk­re­di­tie­rungs­ra­tes, die einem po­si­ti­ven Akk­re­di­tie­rungs­be­scheid nicht im Wege stehen, deren Be­he­bung jedoch im An­schluss an die Ent­scheid­ung des Rates nach­ge­wie­sen werden muss. Erfüllt der Akk­re­di­tie­rungs­ge­gen­stand (= Stu­dien­gänge bei Pro­gramm­akk­re­di­tie­rung­en) die formalen und/oder fach­lich-in­halt­lich­en Kri­te­ri­en nicht, kann der Akk­re­di­tie­rungs­rat dies­be­züg­liche Auf­la­gen erteilen. Sie knüpfen an von der Agentur fest­ge­stell­te, nicht be­seit­ig­te Mängel an oder werden ei­gen­stän­dig vom Akk­re­di­tie­rungs­rat verhängt. Auflagen müssen in der Regel in einer Frist von 12 Monaten umgesetzt werden, eine Frist­ver­läng­er­ung ist in be­grün­de­ten Aus­nah­me­fäll­en möglich. Die Er­füll­ung der Auf­la­gen muss ge­gen­üb­er dem Akk­re­di­tie­rungs­rat nach­ge­wie­sen werden.

  • Empfehlungen sind Hinweise der Gut­acht­er*­inn­en der Agentur zur Wei­ter­ent­wick­lung des Stu­dien­gangs im neuen Akk­re­di­tie­rungs­zeit­raum. Sie können von den Stu­dien­gangs­ver­ant­wort­lich­en um­ge­setzt werden, müssen es jedoch nicht. Die Be­rück­sich­ti­gung oder Nicht­be­rück­sich­ti­gung von Em­pfehl­ung­en kann ggf. im Selbst­be­richt zum nächsten Re­akk­re­di­tie­rungs­ver­fahr­en b­egrün­det werden.

    Der Regelfall sieht so aus, dass sich der Akkreditierungsrat zu Empfehlungen nicht äußert und sie nicht kommentiert oder sich zu eigen macht. Er konzentriert sich auf (potenziell) auflagenrelevante Fragestellungen. Im Ausnahmefall kommt der Akkreditierungsrat zu dem Schluss, dass ein auflagenrelevanter Tatbestand lediglich als Empfehlung gegeben wurde. Dann spricht der Rat eigenständig eine Auflage aus.

akkreditierung 10.05.2024