Gleichstellungskonzept

Das Gleichstellungskonzept der FernUniversität zielt auf die Gestaltung und Weiterentwicklung der Gleichstellungsarbeit mit Aufgaben in hochschulweiter Verantwortung oder Umsetzung. Es legt bereichsübergreifende Zielvorgaben und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern fest und beinhaltet entsprechende Anreizsysteme und Fördermöglichkeiten.

Das aktuelle Gleichstellungskonzept hat eine Laufzeit von vier Jahren und ist von 2025 - 2028 gültig.


Maßnahmen im Bereich Gleichstellung

Was ist das Gleichstellungskonzept?

  • Eine entscheidende Grundlage der Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit an der FernUniversität.
  • Es ergänzt den Rahmenplan zur Gleichstellung, konkretisiert dessen Ziele und beinhaltet entsprechende Maßnahmen.
  • Es fokussiert mit der Definition von Entwicklungsfeldern sowie mit Anreizsystemen und Fördermöglichkeiten vor allem die hochschulweite Gestaltung und Weiterentwicklung der Gleichstellungsarbeit.
 

Förderangebote

Ein Fokus des Gleichstellungskonzepts 2025-2028 liegt darauf, flexibel auf Gleichstellungsbedarfe reagieren zu können, von denen alle Gruppen der Hochschule profitieren können.

Im Rahmen des Gleichstellungskonzeptes haben Mitglieder und Bereiche der FernUniversität die Möglichkeit, in drei thematischen Förder- und Projekttöpfen Anträge auf Einzel- oder Projektförderung zu stellen. Die Förderungen müssen Bezug zum Ziel der Erreichung von Geschlechtergleichstellung sowie dem Thema des jeweiligen Förder- und Projekttopfes haben.

Alle Mitglieder und Bereiche der Hochschule können innerhalb der Fördertöpfe Anträge zur Förderung oder Projektfinanzierung stellen, sofern sie nicht durch andere Fördermöglichkeiten abgedeckt sind. Die Vergabe erfolgt, bis die Mittel der jeweiligen Fördertöpfe ausgeschöpft sind. Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Förder- und Projekttöpfe des Gleichstellungskonzeptes 2025-2028 (PDF 1 MB) (PDF 1 MB).

 

Förder- und Projekttöpfe

  • Mitglieder der Hochschule können bei gleichstellungsrelevanten besonderen Belastungen einen Antrag auf Einzelförderung für einen bedarfsgerechten Ausgleich stellen.

    Bereiche können Fördermittel für Projekte und Maßnahmen beantragen, welche dem Abbau von Belastungen mit Gleichstellungsbezug dienen.

    Eine besondere Belastung können z.B. entstehen durch: Careverpflichtung für zu betreuende Kinder oder zu pflegende Angehörige, übermäßige Beanspruchung durch Gremienarbeit u.v.m.

  • Förderung der Karriereentwicklung von Wissenschaftlerinnen mit Fokus auf der Promotions- und Post-Doc-Phase sowie Förderung der Forschung von Frauen. Förderung der Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung.

    Anträge können sowohl als Einzelförderung durch Mitarbeiterinnen bestellt werden oder als eine Projektförderung durch einen Bereich der Hochschule.

  • Bereiche der Hochschule können einen Antrag stellen, wenn sie Fördermittel zur Umsetzung von Projekten mit Gleichstellungs- oder Genderbezug benötigen.

    Die geplanten Projekte sollten zumindest eines der Ziele aus dem Rahmenplan zur Gleichstellung aller Geschlechter (PDF 486 KB) betreffen. Antragsberechtigt für die Mittel sind alle Bereiche der Hochschule, welche ein Projekt mit Gleichstellungsbezug durchführen wollen, welches nicht durch andere Maßnahmen im Gleichstellungskonzept abgedeckt sind. Insbesondere ist eine Nutzung im Rahmen der Chancengerechtigkeitspläne der Fakultäten und zentralen Bereiche denkbar.

    Antragsformular Gleichstellungsbezogene Projekte (DOCX 37 KB)

 

FAQ

  • Alle weiblichen Mitglieder sowie Bereiche der Hochschule.

  • beispielsweise für:

    • Veranstaltungen in Form von Tagungen, seminare, Kurse, Workshops, oder Ausstellungen
    • Werkverträge, Hilfskräfte oder Personalkosten
    • Sachkosten, Anschaffungskosten, Coachings oderKinderbetreuungskosten auf Tagungen
  • Einen Antrag können Sie über die hier verlinkten Antragsformulare stellen. Eine vorherige Beratung (sarah.oberkrome) wird empfohlen.

    • Jeder Antrag wird auf Machbarkeit geprüft. Die Grenzen sind durch haushalterische und personalrechtliche Vorgaben gesetzt.
    • Es handelt sich nicht um eine Förderung, die anderweitig an der FernUniversität angeboten wird.
  • Je noch beantragtem Volumen entscheidet das Referat Chancengerechtigkeit im Einvernehmen mit dem zuständigen Rektoratsmitglied oder die Gleichstellungskommission.

  • Anträge können jederzeit gestellt werden.

 

Maßnahmen im Gleichstellungskonzept des Forschungs- und Graduiertenservices

Mit forschungsorientierten Maßnahmen fördert die FernUniversität mit Mitteln des Gleichstellungskonzepts 2025-2028 insbesondere Forschungsprojekte aus den Themenbereichen der Genderforschung sowie die Qualifizierung und Karriereentwicklung leistungsstarker Nachwuchswissenschaftlerinnen.

Informationen und Antragsmöglichkeiten zu den Maßnahmen "Postdoktorandinnenförderung" sowie "Genderforschung" sowie zu weiteren aktuellen Forschungsfördermaßnahmen finden Sie auf der Seite des Forschungsservice.


Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an:

Dr. Sarah Oberkrome
-Koordination Gleichstellung-
Gleichstellungsstelle
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Gleichstellung | 04.08.2026