Neuer Katalysator für ki-Projekte
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„Das Thema ki wird nie mehr verschwinden. Es ist wichtig, dass wir als FernUniversität bei dieser Entwicklung vorne dabei sind“, unterstreicht Markus Müller, Justiziar und Teamleiter im Personaldezernat. „Die Chancen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Forschung, Lehre aber auch in der Universitätsverwaltung sind enorm.“ Allerdings sind mit dem neuen Entwicklungsfeld auch gewisse Risiken verbunden. Sämtliche ki-Projekte, die FernUni-Beschäftigte betreffen, werden daher sorgfältig mit den Interessenvertretungen der FernUniversität abgestimmt. In der Vergangenheit gestaltete sich dieser Mitbestimmungsprozess jedoch oft sehr zeitintensiv. Eine neue vorläufige Dienstvereinbarung soll hier künftig für mehr Tempo und Sicherheit sorgen.
An einem Strang gezogen
„Wir haben hierin alle Dinge geregelt, die wir für einen verantwortungsvollen ki-Einsatz an der FernUniversität für selbstverständlich halten“, erklärt Müller. Er hat das neue Papier als Rechtsexperte vonseiten des Personaldezernats mit auf den Weg gebracht. Konstruktiv beteiligt waren beide Personalräte, die Schwerbehindertenvertretung, die Gleichstellung und auch der betriebliche Datenschutzbeauftragte. „Der erste vollständige Formulierungsvorschlag stammte aus dem Personalrat für wissenschaftliche Beschäftigte. In den Verhandlungen haben alle an einem Strang gezogen, dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.“
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„Wir wollen mit der Dienstvereinbarung auch Berührungsängste der Beschäftigten gegenüber künstlicher Intelligenz abbauen.“
Markus Müller
Was wird reguliert?
Die Punkte, die in der Vereinbarung zur Sprache kommen, sind wichtig für alle Beschäftigten der Hochschule: „Beispielsweise wird jegliche Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch ki-Systeme ausgeschlossen. Auch wird eine ki an der FernUniversität niemals die Letztentscheidung treffen.“ Alle Entscheidungen werden auch in Zukunft immer von echten Menschen gefällt, versichert Müller: „ki-Systeme dürfen nur zur Vorbereitung von Entscheidungen eingesetzt werden.“ Zwar erleichtere die Dienstvereinbarung fortan, ki-Projekte zu starten, eine „Generalermächtigung“ um plötzlich flächendeckend künstliche Intelligenz einzusetzen, sei das Regularium jedoch nicht: „Jedes ki-Projekt braucht auch in Zukunft die Zustimmung der Personalräte“, so der Justiziar.
Einzigartige Lösung
Zwar treten einige Universitäten in NRW, was ki angeht, forschungsstärker auf, eine pragmatische Regelung wie die vorliegende Dienstvereinbarung sei jedoch ein Novum im Bundesland. Auch deshalb behalten sich die Verantwortlichen vor, in Zukunft noch weiter an dem Regelwerk zu feilen. „Die Dienstvereinbarung trägt das Wort ‚vorläufig‘ im Titel, da beabsichtigt ist, sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmal zu optimieren“, stellt Müller in Aussicht. Dennoch handele es sich schon jetzt um eine vollwertige Dienstvereinbarung, die hochschulweit verbindlich ist.
Zur Dienstvereinbarung
Erste Vorzüge sichtbar
Bereits jetzt trägt die neue Dienstvereinbarung Früchte: Das Mitbestimmungsverfahren zum ki-Forschungsprojekt „FLEXI“ von Prof. Dr. Torsten Zesch (CATALPA-Forschungsprofessur Computerlinguistik) funktioniert flüssig und ist bald abgeschlossen. Voraussichtlich kann der Wissenschaftler pünktlich zum Wintersemester 2024/25 seine Arbeit aufnehmen. Ein weiteres Beispiel ist eine ki-Experimentierumgebung mit ChatGPT, die derzeit federführend vom Zentrum für Lernen und Innovation (ZLI) entwickelt wird. Auch sie kann rechtzeitig zum Wintersemester vom Stapel laufen. Markus Müller freut sich auf weitere solcher Erfolge: „Die Dienstvereinbarung ist ein Katalysator, um ki-Projekte künftig schneller auf die Strecke zu bringen.“ Zudem reagiert sie auf etwaige Sorgen bezüglich der neuen Technik: „Wir haben viele kritische Punkte ausdrücklich zugunsten der Beschäftigen geregelt.“