Masterprüfung (Masterarbeit und Kolloquium)

Hausarbeit, aufgeschlagene Bücher und Hefte Foto: Jakob Studnar

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Voraussetzungen, Anmeldung, Fristen und Ablauf der Masterprüfung nach der ab Wintersemester 2026 geltenden Prüfungsordnung.

Für Studierende, die sich bis einschließlich Sommersemester 2026 nach der bis dahin gültigen Prüfungsordnung in den Studiengang Master of Laws eingeschrieben haben und seitdem durchgehend eingeschrieben sind, gelten teilweise abweichende Regelungen.


Bestandteile der Masterprüfung

Die Masterprüfung besteht aus einer schriftlichen Masterarbeit und einem Kolloquium (mündliche Verteidigung der Arbeit).

  • Beide Leistungen werden einzeln benotet.
  • Die Masterprüfung ist bestanden, wenn beide Teile jeweils mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wurden.
  • Die Gesamtnote ergibt sich aus der Gewichtung: 80 % Masterarbeit, 20 % Kolloquium.

Eine nicht bestandene Masterprüfung kann zweimal wiederholt werden; dabei sind Masterarbeit und Kolloquium erneut mit neuem Thema abzulegen.

Der Ablauf der Masterprüfung im Überblick

1. Anmeldung zur Masterprüfung über WebRegIS

2. Nach dem Anmeldeschluss werden die Anmeldungen im Prüfungsamt geprüft und anschließend verteilt. Die Prüfenden wählen danach die Kandidat*innen aus und legen das Thema fest.

3. Beginn der Bearbeitungszeit: 18 Wochen nach Themenvergabe
4. Abgabe der Masterarbeit: Digital als PDF-Datei beim Prüfungsamt
5. Begutachtung der Masterarbeit: Bewertung durch zwei Prüfende
6. Kolloqium: Vorstellung und Verteidigung der Masterarbeit

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zur Masterprüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • einschreibung im Studiengang Master of Laws an der FernUniversität
  • Erfolgreicher Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens 60 ECTS

Studierende mit einem Bachelorabschluss im Umfang von 210 ECTS:

  • einschreibung im Studiengang Master of Laws an der FernUniversität
  • Erfolgreicher Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens 30 ECTS
  • Masterarbeit
    • Bearbeitungszeit: 18 Wochen nach Themenvergabe
    • Umfang: maximal 60 Seiten (ca. 100.000–120.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten) zzgl. Verzeichnisse
    • Bei Fristversäumnis gilt die Arbeit als „nicht ausreichend“ (5,0)
    Kolloquium
    • Zulassung nur bei mindestens „ausreichend“ (4,0) in der Masterarbeit
    • Mündliche Verteidigung (ca. 10 Min. Vortrag + ca. 20 Min. Diskussion)
    • Bewertung durch beide Prüfende
    • Kolloquium kann in Präsenz oder per Videokonferenz stattfinden

Fristen im Rahmen der Masterprüfung

Anmeldefrist Möglicher Bearbeitungsbeginn der Masterarbeit
Sommersemester 15.05. - 31.05. 01.07. - 30.09.
Wintersemester 15.11. - 30.11. 15.01. - 31.03.

  • Zulassung zur Masterprüfung
    1. Ununterbrochene einschreibung im Master of Laws nach alter Prüfungsordnung
    2. Erfolgreicher Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens 60 ECTS des Masterstudiengangs
    3. Sie haben im Falle der Zulassung zum Studiengang nach § 4 Abs. 1 Buchst. b) und e) die erforderlichen zusätzlichen Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS erbracht.
    Anmeldeverfahren und Fristen

    Das Anmeldeverfahren sowie die Fristen entsprechen der ab dem 01.10.2026 gültigen Prüfungsordnung.
    Die Anmeldung erfolgt über WebRegIS

    Dauer und Umfang der Masterarbeit
    • Bearbeitungszeit: 18 Wochen nach Themenvergabe
    • Umfang: maximal 75 Seiten (150.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) zzgl. Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis
    • Abgabe: ausschließlich als PDF per E-Mail an das Prüfungsamt
    Hinweis zum Kolloquium

    Für Studierende, die nach der bis einschließlich Sommersemester 2026 gültigen Prüfungsordnung ununterbrochen eingeschrieben sind, entfällt das Kolloquium.

 

Häufig gestellte Fragen zur Masterprüfung

Wann kann ich mich anmelden?

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Die Anmeldung zur Masterarbeit im Studiengang Master of Laws ist innerhalb festgelegter Fristen möglich. Die jeweiligen Fristen sowie der Zeitraum für den möglichen Bearbeitungsbeginn finden Sie hier.

Wo kann ich mich anmelden?

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Die Anmeldung zur Masterprüfung ist ausschließlich online über die Plattform WebRegIS möglich.

Kann ich mir mein Thema selbst aussuchen?

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Nein, das Thema der Masterarbeit wird nicht frei gewählt.
Die endgültige Themenvergabe erfolgt durch die prüfende Person bzw. den Lehrstuhl.
Im Rahmen der Anmeldung über WEBREGIS können Sie jedoch einen eigenen Themenvorschlag einreichen und Ihre wissenschaftlichen Interessen begründen. Dieser Vorschlag kann bei der Themenvergabe berücksichtigt werden, ist jedoch nicht verbindlich.