Anerkennung
Prüfungsleistungen werden generell anerkannt, wenn sie an einer Hochschule (Wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie) erbracht worden sind und sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen. Die Anerkennungsprüfung erfolgt sowohl in quantitativer als auch in qualitativ-inhaltlicher Hinsicht.
Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können anerkannt werden, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Nicht anerkannt werden Prüfungsleistungen aus einer Schul- oder Berufsausbildung.
Sie können bereits vor der Immatrikulation eine Auskunft über die Anerkennung einholen.
Bitte beachten Sie: In der Zeit der Einschreibung werden vermehrt Anträge gestellt. Daher geht Ihnen der Bescheid eventuell erst nach dem Ende der Einschreibefrist zu. Sie können sich in diesem Fall trotzdem immatrikulieren und zunächst Module belegen, für die Sie keine Anerkennung erwarten. Alternativ können Sie eine nachträgliche Modulbelegung vornehmen.
Schritt 1: Vorbereitung der Auskunftseinholung
Die Einholung der verbindlichen Auskunft erfolgt online. Stellen Sie dazu bitte im ersten Schritt alle Dokumente in elektronischer Form zusammen und speichern Sie diese auf Ihrem Rechner. Wir benötigen die folgenden Dateien im PDF-Format:
- Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise
- Nachweise über Studieninhalte und Umfang, z. B.
- vollständiges Modulhandbuch
- Inhaltsaufstellungen
- Auszüge aus Studienführern und/oder Prüfungsordnungen
- Seminar-/Abschlussarbeit:
seminare und Abschlussarbeiten sind prinzipiell anerkennbar, sofern kein wesentlicher Unterschied zu der Leistung besteht, die ersetzt werden soll. Wenn Sie die Anerkennung einer Seminarleistung und/oder einer Abschlussarbeit prüfen lassen möchten, reichen Sie bitte die dazugehörige vollständige Seminararbeit bzw. Abschlussarbeit ein.
Schritt 2: Einholung der verbindlichen Auskunft
Schritt 3: Formale Durchführung der Anerkennung
Nach Erhalt der Anerkennungsauskunft müssen Sie uns amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise unbedingt postalisch nachreichen, wenn die endgültige Anerkennung der Leistungen erfolgen soll.
Die Campusstandorte der FernUniversität stellen für Sie kostenlos eine interne Beglaubigung aus, wenn Sie die Originale und Fotokopien dort vorlegen. Die Studienzentren im Ausland können die Richtigkeit einer Fotokopie und die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen. Im Internet abgerufene Leistungsnachweise lassen Sie sich bitte vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule abstempeln.
Begrenzung der Anerkennung
Der Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat für die Anerkennung von Prüfungsleistungen auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnungen konkretisierende Regelungen getroffen:
- Anträge auf Anerkennung können vom Antragsteller nicht mehr zurückgenommen werden, wenn über sie bereits entschieden wurde und ein entsprechender Anerkennungsbescheid erging. Nach der Anerkennung können folglich in den anerkannten Modulen keine Leistungen (z. B. Klausuren) mehr erbracht werden. Bereits anerkannte Module können aber belegt werden, um die Inhalte aufzufrischen. Auch die Bearbeitung der Einsendearbeiten ist möglich.
- Eine Anerkennung ist immer nur für ganze Module möglich, Teilmengen können nicht anerkannt werden.
- Prüfungsleistungen, die an anderen Einrichtungen erbracht worden sind, werden wegen nicht vergleichbarer Notenskalen und Bestehensregelungen immer ohne Note anerkannt. Die anerkannten Leistungen können nicht zur Kompensation „nicht ausreichender“ Leistungen in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen der FernUniversität herangezogen werden. Die Gesamtnote ergibt sich folglich immer aus den an der FernUniversität erzielten Prüfungsergebnissen.
- Eine Prüfungsleistung kann nur anerkannt werden, sofern an der FernUniversität in dem Modul, dem Seminar bzw. der Abschlussarbeit noch ein Prüfungsanspruch besteht. Wenn Sie also an der FernUniversität eine Leistung bereits erfolgreich erbracht oder durch Ausschöpfung aller Prüfungsversuche den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben, ist eine Anerkennung folglich nicht mehr möglich.
- Bei einem Wechsel des Studiengangs an der FernUniversität gelten alle im alten Studiengang erbrachten Leistungen (positive und negative Prüfungsversuche) weiter, wenn sie auch im neu aufgenommenen Studiengang Prüfungsinhalt sind. Durch einen Studiengangswechsel kann mithin die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten in einem Modul nicht vergrößert werden.
Bei der Aufnahme weiterer Studiengänge soll nach den Vorgaben der Prüfungsordnung der Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die über die bislang erworbenen hinausgehen, im Vordergrund stehen. Daher sollte nicht die Anerkennung, sondern die Auswahl bisher noch nicht absolvierter Wahlpflichtmodule in Ihrem Interesse liegen.
Speziell für Masterstudiengänge gilt: Prüfungsleistungen aus dem Studiengang, dessen Abschluss Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang ist, können nicht anerkannt werden.
Ansprechpartner zur Anerkennung
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Hardy Welsch
Anna Jacqueline Diekgraefe
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- E-Mail: wiwi.anrechnung
- Tel.: +49 2331 987-2472
- Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Fachstudienberatung
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Hardy Welsch
Vanessa Hilleke
- E-Mail: wiwi.anrechnung
- Tel.: +49 2331 987-4104
- Anerkennung von Prüfungsleistungen