Verfahren und Geltungsdauer

Idealtypischer Verfahrensablauf:

Die Einleitung und Sicherstellung der notwendigen Verfahrensschritte zur (Re-)Akkreditierung eines Studiengangs obliegen der von der Fakultät festgelegten verantwortlichen Stelle für die (Re-)Akkreditierung bzw. der Studiengangsleitung. Sie beteiligt die Zentrale Hochschulverwal-tung (Dez. 1) im Vorfeld und während des Verfahrens. Das jeweilige Einzel- oder Bündelver-fahren sowie die Zeitplanung werden studiengangsbezogen zwischen den Beteiligten abge-stimmt. Das Verfahren gliedert sich bei den Programmakkreditierungen an der FernUniversität in nachfolgende Schritte (exemplarisch für Studiengänge, deren Akkreditierung im Sep. 2026 endet). Je nach Verfahren und Agentur kann es zu Anpassungen kommen.

Schaubild: Verlauf eines Akkreditierungsverfahrens

Geltungsdauer:

Sowohl Erstakkreditierungen als auch Reakkreditierungen sind für einen Zeitraum von acht Jahren gültig.

Textfassung des Schaubildes

Das Schaubild erläutert das Verfahren der (Re)-Akkreditierung im zeitlichen Verlauf und beschreibt einzelne Verfahrensschritte exemplarisch für Studiengänge, deren Akkreditierung im September 2026 endet. Das Schaubild gliedert sich in drei Spalten: Die linke Spalte bildet Fristen sowie Dauer der jeweiligen Prozessschritte ab, die mittlere Spalte benennt grob die wesentlichen Meilensteine, die rechte Spalte ordnet den Fristen und Meilensteinen einzelne Verfahrensschritte zu.

Schritt 1 „Start“: Zwei Jahre vor Ablauf der Akkreditierung oder dem Neustart eines Studiengangs startet der Prozess der (Re­)Akkreditierung mit einem Informationsgespräch und der Terminplanung.

Schritt 2 „Einleitung“: „Im zweiten Halbjahr 2024 wird das Verfahren mit einem Sachstandsbericht sowie der Gremienbefassung eingeleitet und der Vertrag mit der Agentur angebahnt.

Schritt 3 „Selbstbericht“: Im Zeitraum von Januar bis April/Mai 2025 erfolgen Abstimmung, Erstellung sowie Gremienbefassung zum Selbstbericht und das Profil der Gutachter*innen wird an die Agentur weitergeleitet.

Schritt 4 „Einreichung des Selbstberichts“: Bis Juni 2025 wird der abgestimmte und ggf. vom Rektorat beschlossene Selbstbericht bei der Agentur eingereicht.

Schritt 5 „Begutachtung und ggf. Mängelbeseitigung“: Nach Einreichung des Selbstberichts prüft die Agentur die formalen Kriterien und erstellt einen Prüfbericht. Ggf. muss der Selbstbericht entsprechend angepasst werden. Danach erfolgen die Begehung, Ergebniszusammenfassung und ggf. Mängelbeseitigung. Die gesamte Begutachtung (Juli 2025 bis Juni 2026) schließt mit dem Akkreditierungsbericht der Agentur ab.

Schritt 6 „Einreichung Akkreditierungsantrag beim Akkreditierungsrat“: Die FernUniversität stellt den Akkreditierungsantrag bis spätestens zum 30. September 2026. Dazu reicht sie Selbst- und Akkreditierungsbericht sowie ggf. eine Stellungnahme ein.

Schritt 7 „Prüfung und ggf. vorläufige Akkreditierung“: Je nach Sitzungstermin prüft der Akkreditierungsrat die Unterlagen frühestens im 3. oder 4. Quartal 2026. Verzögert sich das Verfahren beim Akkreditierungsrat gilt: Bei rechtzeitiger Antragstellung vor Ablauf der vorherigen Akkreditierung, verlängert der Akkreditierungsrat die Akkreditierungsfrist „automatisch“ bis zur Entscheidung des Rates.

 
akkreditierung 10.01.2025