Master Wirtschaftswissenschaft für Ingenieur/-innen und Naturwissenschaftler/-innen (M.Sc.)

 
 
 

 

Auf einen Blick

Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Studiendauer: Vollzeit in 4 Semestern,
Teilzeit individuell gestaltbar
Umfang: 120 credit points (ECTS)
Studienbeginn: zum Sommer- oder Wintersemester
Kosten: ca. 1.200 Euro für den gesamten Studiengang
Studieninhalte:

4 Pflichtmodule
4 Wahlpflichtmodule
2 Pflichtseminare
1 Masterarbeit

Der Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft für Ingenieur/-innen und Naturwissenschaftler/-innen richtet sich – aufbauend auf einem ersten Hochschulabschluss in einer Ingenieurwissenschaft, Naturwissenschaft (einschließlich Medizin und Pharmazie) oder der Mathematik – ausdrücklich an Studierende ohne wirtschaftswissenschaftliche Vorkenntnisse, die jedoch über gute mathematisch-quantitative Kompetenzen verfügen.

Sie erwerben fortgeschrittene wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse – von der Betriebs- bis zur Volkswirtschaft – und haben im Wahlpflichtbereich, in den Seminaren sowie in der Masterarbeit die Möglichkeit, Spezialisierungen auf verschiedene Berufsfelder vorzunehmen. Dabei bauen Sie parallel Ihre Fähigkeiten, wie Medienkompetenz und analytisches Denken, systematisch aus.

Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums erhöht die fachliche Qualifikation und erweitert damit Ihre beruflichen Perspektiven, speziell an den Schnittstellen zwischen Ökonomie und Technik bzw. Naturwissenschaften. Er ermöglicht Ihnen den Einstieg in die Privatwirtschaft oder in vergleichbare Positionen im höheren öffentlichen Dienst.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird durch die Fakultät für Wirtschafts­wissenschaft der FernUniversität in Hagen der akademische Grad Master of Science (M.Sc.) in Wirtschaftswissenschaft verliehen.

Nächste Einschreibung (1. Juni bis 31. Juli 2026)

 

Univ.-Prof. Dr. Andreas Kleine Foto: Hardy Welsch

„Dieser Masterstudiengang ist für Sie wie maßgeschneidert: Er vermittelt Ihnen das ökonomische Wissen, das Sie benötigen, um sich auf Augenhöhe an strategischen Entscheidungen zu beteiligen, mehr Verantwortung in Projekten zu übernehmen und Ihre Fach- und Führungskarriere gezielt voranzubringen.“

Univ.-Prof. Dr. Andreas Kleine
 

 
 

Welche Berufsperspektiven bietet Ihnen das Studium?

Foto: Westend61/Getty Images

Sie arbeiten in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft an den Schnittstellen zwischen Ökonomie und Technik bzw. Naturwissenschaften. Dies erfolgt in der Spannbreite vom lokalen mittelständischen Unternehmen bis zum Global Player, aber auch in staatlichen Institutionen – also überall dort, wo Sie wirtschaftswissenschaftliche Zusammenhänge verstehen müssen.

  • Technologie- und Innovationsmanagement, Produktentwicklung
  • Management von Geschäftsprozessen, Prozessmanagement
  • Personalmanagement, Projektsteuerung
  • Produktion
  • Vertrieb und Marketing
  • Finanzierung
  • Export, globale Geschäftsfelder
 

 

Welche Inhalte erwarten Sie?

 
 

 

Wie läuft Ihr Fernstudium ab?

Foto: FernUniversität in Hagen
 
  • Vor Beginn eines Semesters sind von Ihnen immer die Module zu belegen, die Sie in dem Semester bearbeiten möchten. Zur Erarbeitung der Inhalte der Pflicht- und Wahlpflichtmodule stehen Ihnen auf unserer Lehr- und Lernplattform Moodle vielfältige Lerninhalte zur Verfügung. Sie finden dort modulabhängige Angebote: Schriftliche Studienmaterialien, Lehrvideos, Tutorien, Übungsaufgaben und Foren. Sie können sich mit Kommilitonen und Modulbetreuern austauschen. Somit bestimmen Sie überwiegend selbst, ob Sie die Bearbeitung ausschließlich im Selbststudium oder im Austausch mit anderen durchführen möchten. In einzelnen Modulen kann die Zusammenarbeit in virtuellen Lerngruppen erforderlich sein.

  • An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft existieren vier Prüfungsformen. Welche Prüfungsform in welchem Modul Anwendung findet, entscheidet jeweils der Prüfende. Sobald Sie eingeschrieben sind, finden Sie die Prüfungsform in Moodle.

    1. Online-Klausur: Bei einer Online-Klausur sind Sie örtlich flexibel. Beim Ablegen der Klausur werden Sie online live beaufsichtigt.

    2. Präsenzklausur: Eine Präsenzklausur können Sie an einem unserer Campusstandorte in Deutschland sowie in Wien (Österreich) und Budapest (Ungarn) ablegen. Studierende, die im entfernten, nicht-anrainenden Ausland leben, können online an der Prüfung teilnehmen.

    3. Mündliche Prüfung: Mündliche Prüfungen finden online statt und sind somit ortsunabhängig.

    4. Portfolioprüfung: Eine Portfolioprüfung stellt eine kombinierte Prüfungsleistung dar. Sie absolvieren bereits im Laufe des Semesters eine Teilleistung. Komplementiert wird dies durch eine Leistung am Semesterende, die eine der obigen drei Prüfungsformen umfasst.

    Die Prüfungen finden zum Semesterende statt. Die Prüfungen der Module mit den Nummern 31001 bis einschließlich 31102 werden zusätzlich im Juni und Dezember angeboten. Die Prüfungstermine für die nächsten zwei Semester können Sie bereits einsehen.

    Jeder Studiengang enthält zudem mindestens ein Seminar. Dieses teilt sich in eine schriftliche und eine mündliche Leistung. Der Umfang der schriftlichen Arbeit umfasst je nach Studiengang und Prüfer circa 10 bis 15 Seiten. Zur Erbringung der mündlichen Leistung findet in der Regel eine zwei- bis dreitägige Blockveranstaltung in Präsenz oder online statt. Sie legen selbst fest, für welches Seminar Sie sich anmelden möchten. Das Seminarangebot inklusive Themen und Terminen wird jeweils im Vorsemester in Moodle veröffentlicht.

    In der Abschlussarbeit vertiefen Sie schließlich Ihre Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens in einem ausgewählten Forschungsgebiet. Gemeinsam mit dem Prüfer wählen Sie ein Thema aus. Der Umfang und die Zeitdauer hängt von Ihrem Studiengang ab und wird in der jeweiligen Prüfungsordnung aufgeführt. Die Abschlussarbeit kann beispielsweise eine qualitative oder quantitative (Daten-)Analyse, eine Literaturanalyse oder die Entwicklung eines Modells beinhalten.

    Hinweis: Studiengänge, die Prüfungen anderer Fakultäten beinhalten (Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspsychologie), können andere Regularien umfassen. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

  • Das Studium an der FernUniversität in Hagen ist darauf ausgerichtet, einen Abschluss auch bei gleichzeitiger Berufstätigkeit oder anderen umfangreichen Verpflichtungen erzielen zu können. Dementsprechend ist der Anteil an erforderlichen Präsenzzeiten äußerst gering. Lediglich während der Präsenzprüfungen ist eine Anreise an einen Campusstandort erforderlich (dies entfällt bei einem Wohnort im entfernten Ausland). Des Weiteren kann ein Seminar eine circa zwei- bis dreitägige Präsenzpflicht beinhalten. Auch zeitlich können Sie selbst sowohl das Tempo Ihres Studiums als auch das der Modulbearbeitung festlegen.

  • Auch ein Fernstudium muss nicht alleine bestritten werden.

    Über diverse Wege haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Studierenden in Kontakt zu treten, um beispielsweise Lerngruppen zu bilden oder einen regelmäßigen Motivationspartner kennenzulernen. Dafür stehen Ihnen die Foren in Moodle, unsere FernUni-App, Veranstaltungen im Rahmen der Module sowie unsere Einführungsveranstaltungen und regelmäßigen Beratungsveranstaltungen zur Verfügung.

 

 

Welche Vorteile genießen Sie an der FernUniversität?

Foto: sturti/E+/Getty Images
  • Zeitlich und örtlich flexibel
  • Praxisnah und theoriebasiert
  • Staatlich und kostengünstig
  • Studieren weltweit möglich
  • Akkreditierter Uni-Abschluss
  • Ohne NC-Hürde
 

 

Los geht's!

  • Für die Einschreibung gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:

    Sie benötigen ein Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder einen gleichwertigen ausländischen Studienabschluss in

    • einer Ingenieurwissenschaft (Bachelor, Diplom, Magister),
    • einer Naturwissenschaft (Bachelor, Diplom, Magister),
    • Mathematik (Bachelor, Diplom, Magister).

    Voraussetzung ist, dass in dem Studiengang mindestens 120 ECTS-Punkte über ingenieurwissenschaftliche, naturwissenschaftliche oder mathematische Inhalte absolviert wurden. Naturwissenschaften sind insbesondere Astronomie, Biologie, Chemie, Geographie, Geologie, Geophysik, Medizin, Mineralogie, Pharmazie und Physik. Inhalte der Informatik, Psychologie und Wirtschaftsinformatik zählen nicht zu den Naturwissenschaften im Sinne der Prüfungsordnung. Dabei müssen die Inhalte der Höheren Mathematik und Statistik einen Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten aufweisen.

    Hinweis: Sofern nur die Inhalte der Höheren Mathematik und Statistik fehlen, können die fehlenden Kenntnisse vor der Aufnahme des Masterstudiengangs durch Bestehen des folgenden Moduls im Akademiestudium erbracht werden:

    Im Akademiestudium können Sie außerdem bereits erste Module des Masterstudiengangs absolvieren und so die Zeit bis zur Erfüllung der Einschreibungsvoraussetzungen überbrücken.

    ► Sie haben sich entschieden und möchten sich einschreiben?

    Eine Einschreibung ist immer in den folgenden Zeiträumen möglich:

    • Wintersemester: 1. Juni – 31. Juli
    • Sommersemester: 1. Dezember – 31. Januar

    Hier geht’s zur Einschreibung

  • Prüfungsleistungen werden generell anerkannt, wenn sie an einer Hochschule (Wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie) erbracht worden sind und sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen. Die Anerkennungsprüfung erfolgt sowohl in quantitativer als auch in qualitativ-inhaltlicher Hinsicht.

    Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können anerkannt werden, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Nicht anerkannt werden Prüfungsleistungen aus einer Schul- oder Berufsausbildung.

    Sie können bereits vor der Immatrikulation eine Auskunft über die Anerkennung einholen.

    Bitte beachten Sie: In der Zeit der Einschreibung werden vermehrt Anträge gestellt. Daher geht Ihnen der Bescheid eventuell erst nach dem Ende der Einschreibefrist zu. Sie können sich in diesem Fall trotzdem immatrikulieren und zunächst Module belegen, für die Sie keine Anerkennung erwarten. Alternativ können Sie eine nachträgliche Modulbelegung vornehmen.

     

    Schritt 1: Vorbereitung der Auskunftseinholung

    mehr Infos

    Die Einholung der verbindlichen Auskunft erfolgt online. Stellen Sie dazu bitte im ersten Schritt alle Dokumente in elektronischer Form zusammen und speichern Sie diese auf Ihrem Rechner. Wir benötigen die folgenden Dateien im PDF-Format:

    • Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise
    • Nachweise über Studieninhalte und Umfang, z. B.
      • vollständiges Modulhandbuch
      • Inhaltsaufstellungen
      • Auszüge aus Studienführern und/oder Prüfungsordnungen
    • Seminar-/Abschlussarbeit:
      Seminare und Abschlussarbeiten sind prinzipiell anerkennbar, sofern kein wesentlicher Unterschied zu der Leistung besteht, die ersetzt werden soll. Wenn Sie die Anerkennung einer Seminarleistung und/oder einer Abschlussarbeit prüfen lassen möchten, reichen Sie bitte die dazugehörige vollständige Seminararbeit bzw. Abschlussarbeit ein.
     

    Schritt 2: Einholung der verbindlichen Auskunft

    mehr Infos

     

    Schritt 3: Formale Durchführung der Anerkennung

    mehr Infos

    Nach Erhalt der Anerkennungsauskunft müssen Sie uns amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise unbedingt postalisch nachreichen, wenn die endgültige Anerkennung der Leistungen erfolgen soll.

    Die Campusstandorte der FernUniversität stellen für Sie kostenlos eine interne Beglaubigung aus, wenn Sie die Originale und Fotokopien dort vorlegen. Die Studienzentren im Ausland können die Richtigkeit einer Fotokopie und die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen. Im Internet abgerufene Leistungsnachweise lassen Sie sich bitte vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule abstempeln.

     

    Begrenzung der Anerkennung

    mehr Infos

    Der Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat für die Anerkennung von Prüfungsleistungen auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnungen konkretisierende Regelungen getroffen:

    • Anträge auf Anerkennung können vom Antragsteller nicht mehr zurückgenommen werden, wenn über sie bereits entschieden wurde und ein entsprechender Anerkennungsbescheid erging. Nach der Anerkennung können folglich in den anerkannten Modulen keine Leistungen (z. B. Klausuren) mehr erbracht werden. Bereits anerkannte Module können aber belegt werden, um die Inhalte aufzufrischen. Auch die Bearbeitung der Einsendearbeiten ist möglich.
    • Eine Anerkennung ist immer nur für ganze Module möglich, Teilmengen können nicht anerkannt werden.
    • Prüfungsleistungen, die an anderen Einrichtungen erbracht worden sind, werden wegen nicht vergleichbarer Notenskalen und Bestehensregelungen immer ohne Note anerkannt. Die anerkannten Leistungen können nicht zur Kompensation „nicht ausreichender“ Leistungen in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen der FernUniversität herangezogen werden. Die Gesamtnote ergibt sich folglich immer aus den an der FernUniversität erzielten Prüfungsergebnissen.
    • Eine Prüfungsleistung kann nur anerkannt werden, sofern an der FernUniversität in dem Modul, dem Seminar bzw. der Abschlussarbeit noch ein Prüfungsanspruch besteht. Wenn Sie also an der FernUniversität eine Leistung bereits erfolgreich erbracht oder durch Ausschöpfung aller Prüfungsversuche den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben, ist eine Anerkennung folglich nicht mehr möglich.
    • Bei einem Wechsel des Studiengangs an der FernUniversität gelten alle im alten Studiengang erbrachten Leistungen (positive und negative Prüfungsversuche) weiter, wenn sie auch im neu aufgenommenen Studiengang Prüfungsinhalt sind. Durch einen Studiengangswechsel kann mithin die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten in einem Modul nicht vergrößert werden.

    Bei der Aufnahme weiterer Studiengänge soll nach den Vorgaben der Prüfungsordnung der Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die über die bislang erworbenen hinausgehen, im Vordergrund stehen. Daher sollte nicht die Anerkennung, sondern die Auswahl bisher noch nicht absolvierter Wahlpflichtmodule in Ihrem Interesse liegen.
    Speziell für Masterstudiengänge gilt: Prüfungsleistungen aus dem Studiengang, dessen Abschluss Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang ist, können nicht anerkannt werden.

     

    Ansprechpartner zur Anerkennung

    
                            Anna Jacqueline Diekgraefe
                        Foto: Hardy Welsch

    Anna Jacqueline Diekgraefe

    - Anerkennung von Prüfungsleistungen
    - Fachstudienberatung

    
                            Hilleke, Vanessa
                        Foto: Hardy Welsch

    Vanessa Hilleke

    - Anerkennung von Prüfungsleistungen

  • Prüfungsordnung M.Sc. Wirtschaftswissenschaft für Ingenieur/-innen und Naturwissenschaftler/-innen

    Studien- und Prüfungsinformationen

 

 

Haben Sie weitere Fragen zum Studium?

Wir sind gerne für Sie da. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Markus BremsheyFoto: Hardy Welsch

Markus Bremshey
+49 2331 987–4447

Anna Jacqueline DiekgraefeFoto: Hardy Welsch

Anna Jacqueline Diekgraefe
+49 2331 987–4447

Wehrmann JensFoto: Hardy Welsch

Dr. Jens Wehrmann
+49 2331 987–2569

Gerne stehen wir Ihnen nach Terminvereinbarung auch für eine Online-Beratung zur Verfügung.

E-Mail: wiwi.fachstudienberatung

Weitere Beratungs- und Betreuungsangebote

 
  • Simone BarkamFoto: Hardy Welsch

    Simone Barkam
    +49 2331 987–2629

    Hasler PatrickFoto: Hardy Welsch

    Patrick Hasler
    +49 2331 987–2662

    Damian PozoFoto: Hardy Welsch

    Dr. Damian Pozo
    +49 2331 987–2356

 
 

 

Welche Studiengänge haben wir noch für Sie?

 
FB WiWi | 19.06.2026